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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20 (https://dejure.org/2020,43608)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 (https://dejure.org/2020,43608)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 4 S 3260/20 (https://dejure.org/2020,43608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW 2010); Ungleichbehandlung von tätlichen und verbalen Angriffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    LBG § 80a Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Handgreifliche mit Gewalt ausgeführte Handlungen als ein "tätlicher" Angriff in Abgrenzung zu Drohungen mit der Wirkung der körperlichen Einschränkungen; Anknüpfen der Möglichkeit der Erfüllungsübernahme an die Art und Weise der Tatbegehung i.R.e. Schmerzensgeldanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Zwar könnte ein Vergleich zum Verständnis des "tätlichen Angriffs" in § 114 Abs. 1 StGB, worunter wohl jede mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper des Beamten zielende Einwirkung, unabhängig von ihrem Erfolg, verstanden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2020 - 5 StR 157/20 -, Juris Rn. 12-14; Schönke/Schröder/Eser, 30. Aufl. 2019, StGB, § 114 Rn. 4 m.w.N.), gegebenenfalls Argumente für eine weitere Auslegung des Begriffs des "tätlichen Angriffs" in § 80a LBG liefern.

    Denn das althergebrachte strafrechtliche Begriffsverständnis eines "tätlichen Angriffs" (hierzu: BGH, Beschluss vom 11.06.2020, - 5 StR 157/20 -, Juris Rn. 14) wollte sich der Landesgesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung gerade nicht zu eigen machen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19

    Erstattung von Verdienstausfall infolge einer Heilbehandlung für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Da dieser Zulassungsgrund auch die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier/Rudisile, 38. EL 01/2020, VwGO § 124a Rn. 30).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 11.10.2018 - 2 B 3.18

    "Spanner"-Vorwurf; Anerkennung als Dienstunfall; Ankündigung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Nichts Anderes folgt daraus, dass auch nicht-körperliche Einwirkungen, namentlich dienstliche Gespräche außerhalb des Rahmens der Sozialadäquanz, äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.10.2018 - 2 B 3.18 -, Juris Ls.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Schließlich vermag der Kläger mit seiner Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels "Vorlage zur Normenkontrolle" keine hinreichenden Richtigkeitszweifel zu begründen, selbst wenn man es für zulässig hält, eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Rahmen von § 124 Abs. 1 Nr. 2 VwGO geltend zu machen (in diesem Sinne Hess. VGH, Beschluss vom 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, Juris Rn. 9 ff.).
  • LG Darmstadt, 16.04.2019 - 2 O 103/18
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Übernahme der Erfüllung des dem Kläger und seiner Ehefrau (deren Zulassungsantrag Gegenstand des Parallelverfahrens 4 S 3334/20 ist) als Gesamtgläubiger rechtskräftig zugesprochenen Schmerzensgeldanspruchs in Höhe von 10.000,- EUR nebst Zinsen gegen Herrn Z. (Urteil des Landgerichts U. vom 25.05.2018 - 2 O 103/18 -) zu Recht mit der Begründung abgewiesen, dass die Voraussetzung des "tätlichen (rechtswidrigen) Angriffs" gemäß § 80a Abs. 1 LBG nicht erfüllt ist und auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommt.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Grundsätzlich steht dem Gesetzgeber allerdings gerade bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung, solange die Differenzierungsmerkmale nicht in der Nähe des Art. 3 Abs. 3 GG anzusiedeln sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.05.2017 - 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14 -, Juris Rn. 97 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
    Denn insoweit hat das Gericht nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, Juris, Rn. 138 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2020 - 4 S 1749/20

    Kein Anspruch auf Altersgeld nach Rechtskraft eines Strafurteils wegen

  • VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20

    Zu den Anforderungen an einen tätlichen Angriff bei der beamtenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23

    Neubescheidung eines beamtenrechtlichen Antrags auf Erfüllungsübernahme eines

    Indem der Demonstrant nach der linken Hand der Klägerin griff und ihr den kleinen Finger so stark umbog, dass sie nicht nur umgehend erhebliche Schmerzen, sondern einen knöchernen Strecksehnenriss erlitt, beging er einen tätlichen rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 80a Abs. 1 LBG; insbesondere handelte er mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, Juris Rn. 10 und vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 3 ZB 23.2144

    Erfüllungsübernahme rechtskräftig festgestellter, uneinbringlicher

    Nicht erfasst werden hingegen bloße verbale Beleidigungen und Bedrohungen, die zu keinen körperlichen oder nur zu psychischen Folgen führen (Begründung des Gesetzentwurfs, a.a.O., S. 48; Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 4, 5; zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW: VGH BW, B.v. 18.12.2020 - 4 S 3260/20 - juris Rn. 6 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris) erfordert ein "tätlicher" Angriff i. S. des § 80a Abs. 1 LBG handgreifliche, d. h. mit Gewalt ausgeführte Handlungen.
  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 3 ZB 21.216

    Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs des Beamten durch den Dienstherrn bei

    In der Gesetzesbegründung (LT-Drs., a.a.O.) wird an mehreren Stellen erkennbar, dass der Gesetzgeber die Formulierung "tätlicher Angriff" gewählt hat, um nur auf den Körper zielende, gewaltsame Einwirkungen zu erfassen und etwa verbale Angriffe in Form von Beleidigungen oder Bedrohungen vom Anwendungsbereich der Norm auszuschließen (Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 4, 5; zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW: VGH BW, B.v. 18.12.2020 - 4 S 3260/20 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Sigmaringen, 02.02.2023 - 9 K 2619/22

    Übernahme von Schmerzensgeldanspruch; Versäumnisurteil; Anspruchshöhe;

    Dies steht zwischen den Beteiligten nicht in Streit, nachdem das Polizeipräsidium R. den titulierten Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach erfüllungshalber übernommen hat und im angegriffenen Bescheid davon ausgegangen ist, dass die Klägerin zumindest bedingt vorsätzlich verletzt wurde, mithin einen tätlichen rechtswidrigen Angriff erlitten hat (vgl. zu den Voraussetzungen eines tätlichen Angriffs VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 4 S 3260/20 -, juris).
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